Recht & Compliance

Arbeitszeitgesetz Schweiz 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Preise in diesem Artikel sind nicht mehr aktuell. Aktuelle Preise: teim.ch/preise

Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsgesetzes

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) bildet den rechtlichen Rahmen für Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Für Arbeitgeber ist es essenziell, diese Bestimmungen zu kennen und einzuhalten — Verstösse können mit empfindlichen Bussen bestraft werden.

Das ArG gilt für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz, mit Ausnahme von bestimmten Berufsgruppen (z.B. öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse, Heimarbeit, landwirtschaftliche Betriebe). Es wird durch die Verordnungen 1–5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1–5) ergänzt.

Maximale Arbeitszeit

Das ArG legt folgende Höchstarbeitszeiten fest (Art. 9 ArG):

  • 45 Stunden pro Woche — für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte (inkl. Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels)
  • 50 Stunden pro Woche — für alle übrigen Arbeitnehmenden

Diese Grenzen beziehen sich auf die wöchentliche Arbeitszeit. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kann darunter liegen (z.B. 42 Stunden pro Woche bei einem 100%-Pensum).

Pausenregelung

Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen von der täglichen Arbeitszeit ab (Art. 15 ArG):

  • 15 Minuten Pause bei mehr als 5.5 Stunden Arbeit pro Tag
  • 30 Minuten Pause bei mehr als 7 Stunden Arbeit pro Tag
  • 60 Minuten Pause bei mehr als 9 Stunden Arbeit pro Tag

Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Pausen tatsächlich eingehalten werden.

Überstunden und Überzeit

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit:

  • Überstunden — Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, aber unter der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegt. Die Kompensation von Überstunden wird durch den Arbeitsvertrag, einen GAV oder den OR geregelt.
  • Überzeit — Arbeitszeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Stunden) hinausgeht. Überzeit muss zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25% oder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert werden (Art. 13 ArG).

Die Unterscheidung ist besonders bei Teilzeitangestellten relevant: Ein 60%-Pensum mit 25.2 Wochenstunden Sollzeit generiert erst ab der 45- bzw. 50-Stunden-Grenze Überzeit im gesetzlichen Sinne.

Nacht- und Sonntagsarbeit

Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr) und Sonntagsarbeit bedürfen grundsätzlich einer Bewilligung des zuständigen kantonalen Amtes (Art. 16–18 ArG). Für regelmässige Nachtarbeit gilt ein Lohnzuschlag von 25%. Vorübergehende Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25% des Lohnes entschädigt.

Eine digitale Zeiterfassung wie teim.ch hilft, diese Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen zu überwachen.

Dokumentationspflichten für Arbeitgeber

Gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 müssen Arbeitgeber folgende Daten dokumentieren und 5 Jahre aufbewahren:

  • Geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (inkl. Ausgleichs- und Überzeit)
  • Ruhetage und Ersatzruhetage
  • Lage und Dauer der Pausen von mindestens einer halben Stunde

Bei einer Kontrolle durch das kantonale Arbeitsinspektorat müssen diese Daten jederzeit vorgelegt werden können. Digitale Systeme haben hier den Vorteil, dass alle Daten strukturiert und durchsuchbar vorliegen.

Wer ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen?

Nicht alle Arbeitsverhältnisse unterstehen dem ArG. Wichtige Ausnahmen:

  • Öffentliche Verwaltungen — Bund, Kantone und Gemeinden (eigene Regelungen)
  • Leitende Angestellte — Höhere leitende Tätigkeit im Sinne von Art. 3 lit. d ArG
  • Handelsreisende — Gemäss Art. 3 lit. f ArG
  • Heimarbeit — Wird durch das Heimarbeitsgesetz (HArG) geregelt
  • Landwirtschaft — Untersteht dem Landwirtschaftsgesetz

Strafen bei Nicht-Einhaltung

Bei Verstössen gegen das Arbeitsgesetz drohen empfindliche Strafen (Art. 59 ArG):

  • Bussen bis zu CHF 10'000 bei vorsätzlichen Verstössen
  • Im Wiederholungsfall können die Bussen erhöht werden
  • Das kantonale Arbeitsinspektorat kann Betriebskontrollen durchführen und Massnahmen anordnen
  • Bei schwerwiegenden Verstössen kann die Betriebsbewilligung entzogen werden

Die Kontrollen erfolgen sowohl angekündigt als auch unangekündigt. Besonders häufig werden Branchen wie Bau, Gastronomie und Reinigung kontrolliert.

So bleiben Sie compliant mit teim.ch

teim.ch unterstützt Schweizer KMU bei der Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch:

  • Automatische Überstundenberechnung — Soll/Ist-Vergleich basierend auf Pensum und Arbeitsmodell
  • Kantonale Feiertage — Automatische Berücksichtigung der Feiertage aller 26 Kantone
  • Lückenlose Dokumentation — Alle Zeiteinträge mit Timestamps sicher archiviert
  • Schweizer Cloud — DSG-konforme Datenspeicherung in der Schweiz
  • Teilzeitmodelle — Korrekte Berechnung bei verschiedenen Beschäftigungsgraden

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsgesetz

Muss ich als kleines KMU wirklich Zeiten erfassen?

Ja. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse. Auch ein Betrieb mit 2 Mitarbeitenden muss die Arbeitszeiten dokumentieren. Der kostenlose Free-Plan von teim.ch eignet sich ideal für kleine Teams.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne Zeiterfassung?

Das Arbeitsinspektorat kann eine Frist setzen, um die Dokumentation nachzuholen. Bei wiederholten Verstössen drohen Bussen und im Extremfall der Entzug der Betriebsbewilligung.

Darf ich Überstunden verfallen lassen?

Überstunden (unter der gesetzlichen Höchstarbeitszeit) können vertraglich geregelt werden — ein Verfall ist möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder GAV so festgehalten ist. Überzeit (über der Höchstarbeitszeit) muss hingegen zwingend kompensiert werden.

Gilt das ArG auch für Homeoffice?

Ja. Das ArG gilt auch für Arbeit im Homeoffice, sofern der Arbeitnehmer dem ArG untersteht. Die Arbeitszeiterfassung ist auch im Homeoffice Pflicht.

Starten Sie jetzt kostenlos und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Heute starten. In 2 Minuten eingerichtet.

Bis 31. Januar 2027 kostenlos für alle. Keine Kreditkarte nötig.